Glossar
Für den richtigen Gebrauch der Fachausdrücke und deren eindeutiges Verständnis nachfolgend einige Erläuterungen.
... um die entsprechende Erläuterung einzublenden.
Form der Erhebung von Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) im Abzugsverfahren mit Definitivwirkung im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen; als Abgeltungsteuer wird auch der Sondertarif für die Einkünfte von Kapitalvermögen mit 25 % bezeichnet.
Aufgeld (Geldbetrag), der vom Anleger zusätzlich zur Kapitaleinlage erhoben wird. Es handelt sich um eine Gebühr, die der Anleger beim Erwerb zur Deckung der Kosten zahlt, die beim Absatz von Fondsanteilen entstehen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 ins Leben gerufen. Hochrangige Vertreter der Zentralbanken und der Bankenaufsichtsbehörden verschiedener europäischer und außereuropäischer Länder haben sich in diesem Ausschuss zusammengefunden und zur Reduzierung des Kreditrisikos Mindestkapitalanforderungen festgelegt, die weltweit anerkannt werden. Basel II bezeichnet den derzeit aktuellen Standard.
Das bedeutet, für die Vergabe von Krediten an Privatpersonen oder auch an Unternehmen müssen die Banken selbst Eigenkapital je nach Höhe der Risikoeinschätzung hinterlegen. Auf die Kreditnehmer wie Privatleute und Unternehmen wirkt sich das durch strengere Prüfungen und einen höheren Eigenkapitalanteil aus, den die finanzierenden Banken von ihnen einfordern.
Angebot des Anlegers, dieser Fonds KG beizutreten.
Investitions- bzw. Beteiligungsform, bei der die Investitionsobjekte bzw. Projektgesellschaften zum Zeitpunkt des Beitritts der Anleger noch nicht endgültig feststehen und nach Einwerbung von Kommanditkapital von der Fonds KG akquiriert werden.
Anleger, der sich direkt, d. h. nicht über eine treuhänderisch gehaltene Beteiligung, an der Fonds KG beteiligt.
Betriebswirtschaftlich anerkannte Methoden zur Ermittlung von Unternehmenswerten mittels dynamischer Investitionsrechnung.
Bitte wählen Sie nachfolgend:
a) Wirtschaftliche Due Diligence
oder
b) Technische Due Diligence
Unter wirtschaftlicher Due Diligence ist die umfassende wirtschaftliche Überprüfung eines Unternehmens (Projektgesellschaft) zu verstehen, in welches die Fonds KG in Form einer typisch stillen Beteiligung investiert. Bei der wirtschaftlichen Due Diligence sind insbesondere die gesellschaftsrechtlichen Strukturen, Bankauskünfte, Creditreform-Auskünfte, Verzeichnis aller wesentlichen kurz-, mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten mit Angabe von Schuldnern, Gläubigern, Betrag, Zinssatz und Fälligkeitsdatum abzufragen. Auch Garantien, Bürgschaften, Patronatserklärungen, Sicherungsrechte aller Art sind darzulegen. Gleiches gilt für Forderungen.
Hier wird in erster Linie die Plausibilität und Angemessenheit der Kostenkalkulation der Projektgesellschaft geprüft. Gleiches gilt für die Ertragskalkulation. Darüber hinaus ist die Plausibilität und Angemessenheit des Vermarktungskonzeptes zu prüfen, ebenso die baurechtliche Situation und die Plausibilität im Hinblick auf die Erlangung einer Baugenehmigung. Bei gewerblichen Objekten sind die Mietverträge vorzulegen und zu prüfen.
Schließlich sind städtebauliche Verträge, die Eigentumssituation des Grundstücks, der Bebauungsplan, Bauvoranfragen, Bauanträge, Baulasten usw. zu prüfen. Gleiches gilt für Mietflächendefinition sowie Mietflächen- und Stellplatznachweis.
Unternehmen, welches eigene Anleihe- oder Beteiligungsmöglichkeiten (z. B. in Form von Kommanditbeteiligungen) herausgibt; hier ist Emittent die UBG Mezzanine-Fonds 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG.
Das Fondskapital umfasst sämtliche Einlagen (ohne Agio) der Kommanditisten/Treugeber ohne Abzug der Dienstleistungsgebühren (siehe auch »Kommanditkapital«).
UBG Mezzanine-Fonds 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG (Emittent).
Hier: Handelbarkeit bzw. Möglichkeit der Veräußerung oder Übertragung der Beteiligungen an der Fonds KG.
Gesellschaften, die eine fest definierte oder bestimmbare Summe, das Fondskapital, zur Finanzierung größerer Investitionsprojekte an mehrere Anleger emittieren. Im Gegensatz zum »Offenen Fonds« ist die Zahl der Anleger auf das geplante Fondskapital begrenzt und Rückgabe des Kapitals ist nicht möglich.
In einer Kommanditgesellschaft bzw. KG gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: Den Komplementär, der persönlich und unbeschränkt haftende Gesellschafter der KG ist (Vollhafter), und den Kommanditisten, der nur beschränkt haftet.
Eine GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (siehe »Kommanditgesellschaft«) und somit eine Personengesellschaft. Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der Komplementär (persönlich haftende Gesellschafter) keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Der Anleger wird üblicherweise Kommanditist einer KG. Gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) ist die Haftung auf das im Handelsregister eingetragene Kapital (Hafteinlage oder Haftsumme) begrenzt. Hat er seine Pflichteinlage geleistet, erlischt die persönliche Haftung. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn die Einlage z. B. durch Ausschüttungen an ihn zurückgezahlt wird und damit sein Kapitalkonto unter die Hafteinlage gemindert wird.
siehe »Haftung«
Falls der Anleger/Treugeber die Beteiligung unmittelbar als Kommanditist wünscht, erhält der Anleger ein Formular einer notariell zu beglaubigenden Handelsregistervollmacht. Nach Erhalt der Handelsregistervollmacht wählt der Anleger/Treugeber einen Notar seines Vertrauens, vor dem die Unterschrift vollzogen und beglaubigt wird. Die Kosten der Beglaubigung gehen zu Lasten des Anlegers/Treugebers.
Die Handelsregistervollmacht wird dem Komplementär und dem geschäftsführenden Kommanditisten je einzeln erteilt und ermächtigt diese zur Vertretung des Anlegers/Treugebers vor allem gegenüber dem Handelsregister.
Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer, Düsseldorf (IDW Standards): Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (Stand: April 2008).
Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer, Düsseldorf (IDW Standards): Grundsätze zu ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen (Stand: Mai 2006).
Initiator ist die UBG Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Leonberg (siehe »UBG«). Der Initiator ist gleichzeitig auch Anbieter und Vertriebskoordinator.
Erhebungsform der Einkommensteuer durch Abzug an der Quelle bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (siehe auch "Fondskapital").
Eine Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten). Der oder die anderen Gesellschafter haften unbeschränkt (persönlich haftende Gesellschafter, Vollhafter, Komplementäre). Die KG in Form einer GmbH & Co. KG (siehe »GmbH & Co. KG«) ist eine häufig verwendete Rechtsform für die Initiierung eines Geschlossenen Fonds.
Als Kommanditist wird – im Gegensatz zum Komplementär – der beschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft bezeichnet. Seine Außenhaftung ist grundsätzlich auf die im Handelsregister einzutragende Summe begrenzt. Die Außenhaftung ist ausgeschlossen, soweit diese Haftungseinlage geleistet ist. Im Innenverhältnis der Gesellschaft haftet ein Kommanditist jedoch in Höhe seiner Pflichteinlage.
Das Kommanditkapital (siehe auch »Fondskapital«) stellt die Gesamtsumme der Einlagen der Kommanditisten/ Treugeber der Fonds KG dar. Im vorliegenden Fall wird die Fonds KG ausschließlich auf Eigenkapitalbasis der Kommanditisten/Treugeber »finanziert«, d. h. ausschließlich mit Kapital der beitretenden Gesellschafter. Eine Bankfinanzierung auf der Ebene der Gesellschaft ist nicht vorgesehen.
Der vollständig persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, dessen Haftung nicht auf eine von ihm übernommene Kapitalbeteiligung begrenzt ist, sondern sich auf sein gesamtes Vermögen erstreckt. Sofern nicht, wie bei der Fonds KG, im Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft etwas anderes vereinbart wurde, obliegt dem Komplementär die Geschäftsführung und Vertretung.
Die lineare Rendite (Verzinsung) verteilt die berechnete Gesamtrendite aus sämtlichen Ausschüttungen linear gleichmäßig ohne Berücksichtigung eines Zinseszinseffektes oder eines Barwertfaktors (wegen der kurzen Laufzeit) über die gesamte Laufzeit.
Die lineare Rendite (Verzinsung) beschreibt damit die jährliche Zinszahlung bzw. Ausschüttung für überlassenes Kapital in Prozent p. a., wobei Zinseszinseffekte aus unterjähriger Zinszahlung und ein Abzinsungsfaktor unberücksichtigt bleiben. Würden diese beiden Faktoren berücksichtigt, so würde sich tendenziell eine niedrigere Rendite ergeben. Aufgrund der großen Prognoseunsicherheit hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit und Ausschüttungszeitpunkte wurden die vorgenannten Faktoren nicht berücksichtigt. Im vorliegenden Prospekt ist der damit folgende lineare Gewinn ausschließlich als prognostizierter Gewinn zu verstehen. Die Rendite, die sich durch Division aller Ausschüttungen – nach Abzug des eingelegten Kapitals – durch das eingelegte Kapital bezogen auf die Laufzeit des Projektes ergibt.
Zum Beispiel: Beteiligungskapital 100.000,00 Euro, Ausschüttungen 30.000,00 Euro insgesamt, Laufzeit 3 Jahre, ergibt eine lineare Verzinsung von 10 %, die sich wie folgt errechnet: 30.000,00 ÷ 100.000,00 in 3 Jahren = 10 % p. a.
Mezzaninekapital wird im Rahmen der »Strukturierten Finanzierung« als Sammelbegriff für verschiedene hybride Finanzierungsinstrumente verstanden. Zielsetzung ist es, mit Mezzaninekapital die Lücke zwischen dem herkömmlichen Eigenkapital und der klassischen Fremdfinanzierung zu schließen (Mezzanine = Mitfinanzierung).
Vertrag mit einem unabhängigen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Dieser stellt sicher, dass das Kapital der Anleger/Treugeber entsprechend dem Mittelverwendungsvertrag verwendet wird.
Zusammenschluss von mehreren Personen in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der offenen Handelsgesellschaft oder der Kommanditgesellschaft mit einem gemeinsamen Gesellschaftszweck.
Unter Projektgesellschaft ist ein Unternehmen zu verstehen, an dem sich die Fonds KG als typisch stiller Gesellschafter beteiligt (typisch stille Beteiligung).
Der Registertreuhandkommanditist ist eine natürliche oder juristische Person, z. B. ein Anwalt, Steuerberater, Notar oder eine Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft, der hier als Gesellschafter fremdes Eigentum bzw. die wirtschaftliche Beteiligung der Anleger/Treugeber im eigenen Namen hält und diese auf Rechnung und für die Interessen des Treugebers verwaltet. Der Registertreuhandkommanditist wird anstelle des Anlegers (Treugeber) im Handelsregister eingetragen. Im vorliegenden Beteiligungs-angebot ist der Registertreuhandkommanditist die Müller Rechtsanwaltgesellschaft mbH, München.
Sie gibt Aufschluss darüber, wie sich der prognostizierte Anlageerfolg ändert, wenn ausgewählte Einflussfaktoren, wie z. B. kalkulierter Gewinn (= Deckungsbeitrag), Laufzeit, Veräußerungspreise, von den Prognoseprämissen des Prospektherausgebers abweichen.
Beteiligung einer natürlichen oder juristischen Person am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage, ohne im Rechtsverkehr nach außen in Erscheinung zu treten. Die Grundzüge der stillen Gesellschaft sind in §§ 230 ff. HGB geregelt.
Eine Person, die Eigentum an Sachen und/oder Rechten auf einen Treuhänder überträgt, so dass diesem die volle Rechtstellung eines Eigentümers verliehen wird. Entsprechend kann bei dem Beteiligungsangebot der Fonds KG ein Anleger als Treugeber den Registertreuhandkommanditisten beauftragen, für ihn aus Vereinfachungs- und Kostengründen die handelsregisterliche Stellung einzunehmen.
Die gesetzlichen Regelungen gemäß §§ 230 ff. HGB beschreiben das Wesen einer typisch stillen Gesellschaft, insbesondere ist sie dadurch gekennzeichnet, dass sie am ordentlichen Betriebsergebnis (und je nach vertraglicher Gestaltung am Verlust) des Unternehmens beteiligt ist und die in § 233 HGB festgeschriebenen Informations- und Kontrollrechte hat. Das typisch stille Gesellschaftskapital der Fonds KG ist dementsprechend die Summe der von der Fonds KG übernommenen typisch stillen Beteiligungen an den einzelnen Projektgesellschaften. Beim typisch stillen Gesellschaftsverhältnis ist die Fonds KG als stiller Gesellschafter NICHT an den stillen Reserven der Projektgesellschaft beteiligt. Die Fonds KG als typisch stiller Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen.
UBG Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Leonberg. UBG ist gleichzeitig auch Anbieter und Initiator der Beteiligungen an der Fonds KG sowie Vertriebskoordinator (siehe »Initiator«).
Das Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG) wurde zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 16. Juli 2007 und statuiert in § 8 f (Anwendungsbereich) eine generelle Prospektpflicht für im Inland öffentlich angebotene nicht in Wertpapieren im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, für Anteile an einem Vermögen, das der Emittent oder ein Dritter in eigenem Namen für fremde Rechnung hält oder verwaltet (Treuhandvermögen), oder für Anteile an sonstigen Geschlossenen Fonds.
Rechtliche Grundlage zur Erstellung eines Vermögensanlagen-Verkaufsprospektes. Die VermVerkProspV wurde am 16. Dezember 2004 zum Schutz der Anleger erlassen und trat zum 1. Juli 2005 in Kraft.
Betrag des vom Anleger/Treugeber übernommenen Kapitalanteils an der UBG Mezzanine-Fonds 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG (siehe auch "Emittent").
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