Möchten Sie den UBG Newsletter beantragen, dann klicken Sie bitte: hier
17.11.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

selten hat es in Deutschland ein Vorhaben gegeben, bei dem die Kluft zwischen Anspruch, Ziel und Realität so groß war. Nämlich das Märchen, dass "demnächst" die Straßen voll sein werden mit Elektroautos.

Nicht Fakten zählen, sondern Ideologie und die Produktion von Szenarien, die mit der Realität wenig bis nichts zu tun haben. Eine aktuelle repräsentative Umfrage der Kreditanstalt für Wiederaufbau zeigt, wie weit die Realität von den Träumen der Politik entfernt ist.

84 Prozent der Bundesbürger nannten den Mangel an Ladestationen und 81 Prozent (Mehrfachnennungen möglich) die mangelhafte Reichweite der Fahrzeuge als Grund, weshalb sie kein Elektroauto besitzen. 79 Prozent halten E-Autos für zu teuer und 71 Prozent sehen die lange Batterieladezeit als Hindernis. Die miserablen Zulassungszahlen, trotz aller möglicher Rabattaktionen und Zuschüsse, sind eindeutig.

Dass das Stromnetz die enorme Zusatzlast überhaupt nicht bewältigen kann, spielt offensichtlich keine Rolle. Ebensowenig wo der zusätzliche Strom herkommen soll, zumal nun auch die Jamaika-Unterhändler einen umfassenden Ausstieg aus der Kohlekraft vorbereiten.

 

Verzweiflung bei Anlegern -
Wohin mit dem Geld?
 
Zum Artikel

Verkaufsstart für Tankstellen-
grundstück in Schifferstadt

Zum Artikel

WEG-Recht: Kein Anspruch auf Stromzuleitung zum Stellplatz! 
Zum Artikel

Der Immobilien-Boom geht weiter - Profitieren auch Sie davon und kassieren Sie 10.000 Euro für einen erfolgreichen Grundstücks-Tipp!
Zum Artikel 

Vermieter bekommt Nutzungsentgelt trotz Räumungstitel 
Zum Artikel

4 Techniken, wie Sie stressfrei den Überblick behalten 
Zum Artikel

So informiert das Handelsblatt in der Ausgabe vom 15. November 2017 unter dem Titel "Angst vor dem Blackout", dass schon jetzt der Atomausstieg immer wieder die Netzstabilität bedroht. "Die Netze drohten im letzten Winter mehrfach zu bersten", sagte Klaus Kleinekorte, Chef von Amprion, einer der vier großen Betreiber, die in Deutschland für das überregionale Transportnetz verantwortlich sind und Blackouts verhindern müssen.

Mehr Strom verbrauchen - weniger Strom produzieren, das ergibt nur in Politikerhirnen eine Gleichung die aufgeht.

Unabhängig davon, dass viele Schnellladestationen errichtet werden sollen, kann ohne das Aufladen des Fahrzeugs im privaten Haushalt Elektromobilität nicht funktionieren.

Nehmen wir mal an, Sie wohnen in einem Einfamilienhaus und können über die Installation eines solchen Stromanschlusses mit 22 kW selbst entscheiden, mit dem ein handelsübliches E-Mobil in eineinhalb bis zwei Stunden geladen ist, dann werden Sie Ihr blaues Wunder erleben.

In Stuttgart beispielsweise - und in anderen Städten ist es auch nicht anders - dürfen von Elektrikern für Otto Normalverbraucher lediglich Zähler bis 4,5 kW gesetzt werden. Alles was darüber liegt, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung und Freigabe des Stromversorgers, denn dafür sind weitaus stärkere Kabel notwendig, als sie normalerweise in Wohngebieten verlegt sind. Selbst wenn der Stromversorger bereit ist, die Straße und die Auffahrt aufzureißen, um dies zu tun, dann bestimmt nicht ohne einen satten Baukostenzuschuss.

Eigentümer einer Eigentumswohnung in einer der rund 1,8 Millionen Eigentümergemeinschaften können sich das Ganze sowieso gleich abschminken, weil dazu ein allstimmiger Beschluss der Eigentümergemeinschaft notwendig ist, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Denn wer an seinem Stellplatz einen Anschluss haben möchte, kann nur zurückgreifen auf den Hauptanschluss der Wohnanlage, der dann hochgerüstet werden müsste.

Und ein Großteil der Deutschen wohnt zur Miete. Weshalb sollte ein Vermieter diese Kosten übernehmen? Ein weiterer nicht geringer Teil der deutschen Autofahrer, vorwiegend in Großstädten, hat nicht einmal einen eigenen Stellplatz oder eine Garage, sondern parkt "irgendwo" auf der Straße.

Jürgen Ziegner vom Zentralverband des Tankstellengewerbes vertritt die Auffassung, dass Elektromobilität bis auf Weiteres ein Nischenmarkt bleiben wird. Damit ist er nicht alleine.

Bleiben Sie mobil.
Ulrich Wagner

Gesellschafter-Geschäftsführer
UBG Unternehmensgruppe

Verzweiflung bei Anlegern - Wohin mit dem Geld?

Fachmärkte und Supermärkte sind nicht nur bei institutionellen Anlegern der absolute Renner! Mit der Folge, dass zwischenzeitlich die Renditen deutlich in Richtung 4 Prozent gesunken sind und dennoch die Nachfrage nicht befriedigt werden kann.

Der wesentliche Grund ist, dass bei dieser Anlageklasse bonitätsmäßig erstklassige Mieter auf die Dauer von 10, 12 oder 15 Jahren Ertragssicherheit bieten, sodass der Investor "ruhig schlafen" kann.

Für einen "normalen" Kapitalanleger sind solche Objekte in der Regel im Hinblick auf das hohe Investitionsvolumen unerschwinglich. Denn bei einer angenommenen Fläche von 1.500 m² für einen Supermarkt und einer Miete von 12 Euro/m² ergibt sich eine Jahresmiete von 216.000 Euro. Daraus resultiert bei einer Rendite von 4,5 Prozent ein Kaufpreis von 4,8 Millionen Euro.

Wie gut, dass es eine Alternative gibt, die mit Investitionssummen von rund 1 Million Euro eher erschwinglich ist, nämlich Tankstellen, und das mit zusätzlichen Vorteilen.

Gewichtige Gründe machen Tankstellen zu einer TOP-Kapitalanlage:

Erstklassige Mieter
Mineralölkonzerne mit Milliardenumsätzen.

Langfristige Ertragssicherheit
15-jährige Mietverträge mit Optionen für die Mieter.

Keinerlei Baurisiko
Der Mineralölkonzern baut die Tankstelle auf dem Grundstück auf eigene Kosten.

Keinerlei Instandhaltungskosten
Da die Tankstelle selbst dem Mieter gehört, trägt er auch alle Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.

Keinerlei Nebenkosten, die die Rendite schmälern
Der Mieter trägt sämtliche Neben- und Betriebskosten einschließlich Grundsteuer und Versicherungen.

Keinerlei Verwaltungsaufwand
Lediglich die Grundsteuer muss gegenüber dem Mieter abgerechnet werden.

Wertsicherungsklausel
Das Thema Inflation nimmt wieder an Bedeutung zu. Die Verträge schaffen Ausgleich, indem die Miete bei 10 % Veränderung zu 100 % der Veränderung angepasst wird.

Überschaubare Investitionsvolumina
Die Anschaffungskosten für das Grundstück nebst Mietvertrag liegen in der Regel bei rund 1 Million Euro. Maklerkosten fallen keine an, da wir als Projektentwickler selbst verkaufen.

Unser aktuelles Angebot finden Sie im nächsten Artikel


 

Verkaufsstart für Tankstellengrundstück in Schifferstadt

Schon rekordverdächtige 3 Monate nach Grundstückserwerb kann UBG "grünes Licht" für den Verkauf des Tankstellengrundstücks in Schifferstadt geben. Denn nach Aussage der Genehmigungsbehörde fehlt zur Erteilung der Baugenehmigung lediglich noch die für November zugesagte Stellungnahme der Wasserbehörde.

Aufgrund der von UBG veranlassten Grundwasseruntersuchung dürfte diese Stellungnahme keine "Überraschungen" enthalten, sodass davon ausgegangen werden kann, dass im Dezember 2017 die Baugenehmigung für das Tankstellenvorhaben vorliegen wird.

Das ursprünglich ca. 4.000 m² große Grundstück war für die Umsetzung einer wirtschaftlichen Tankstellennutzung zu groß, sodass zunächst lediglich die für die Umsetzung des Planungskonzepts benötigte Teilfläche überplant wurde. Parallel dazu wurde für die mit einem Wohnhaus bebaute und nicht benötigte Restfläche ein Käufer akquiriert, da der Verkäufer das Grundstück nur insgesamt verkaufen wollte. Dies ist gelungen. Es wurde ein Käufer gefunden, der seine Kfz-Werkstatt auf diese verbleibende Restfläche verlagern und dort eine neue Werkstatthalle errichten wird.

In der Folge wurden beide Planungskonzepte im Detail aufeinander abgestimmt, sodass der genaue Verlauf der künftigen Grenzlinie sowie der Ver- und Entsorgungsleitungen exakt auf die beiderseitigen Nutzungsanforderungen angepasst werden konnte.

Parallel dazu wurden die Mietvertragsverhandlung mit Tamoil geführt, Boden- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt und der komplizierte Abstimmungsprozess aller Grundstückskaufverträge permanent vorangetrieben. Auch die Teilungsvermessung des Grundstücks ist mittlerweile vollzogen.

Nach dem zwischenzeitlich abgeschlossen Vertrag wird die Deutsche Tamoil GmbH nach Vorlage der Baugenehmigung auf dem ca. 2.330 m² großen Grundstück der UBG eine "HEM-Tankstelle" mit Shop und Waschhalle auf eigene Kosten errichten und betreiben.

Tamoil ist eine Tochtergesellschaft der Oilinvest-Gruppe mit Sitz in den Niederlanden, betreibt in Europa rund 3.000 Tankstellen und erwirtschaftet einen Umsatz von mehr als 10 Milliarden Euro. Die Deutsche Tamoil wird ihr Tankstellennetz in Deutschland von derzeit rund 400 auf mittelfristig 500 Stationen ausbauen.

Die im Herzen der Vorderpfalz gelegene verbandsfreie Stadt Schifferstadt ist mit ihren rund 20.000 Einwohnern im Landesentwicklungsprogramm als Mittelzentrum ausgewiesen.

Das Grundstück befindet sich im prosperierenden Gewerbegebiet "Im Lettenhorst", unmittelbar am östlichen Stadteingang, direkt an der Waldseer Straße, eine der Hauptverkehrsachsen und Zubringer zur autobahnähnlichen B 9. Dieses Gewerbegebiet ist die zentrale Einzelhandelslage von Schifferstadt, mit u.a. Kaufland, Lidl, Aldi, Rewe, dm und McDonald´s. Diese Kundenmagneten gewährleisten zusätzlich eine nachhaltig hohe Frequenz.

UBG bietet dieses Tankstellengrundstück zunächst exklusiv im eigenen Kundenkreis zum Kauf an.

Interessiert? Dann rufen Sie unseren Vertriebsleiter Bernd Schulze unter 07152 6094-36 an. Er ist täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr erreichbar; oder senden Sie ihm eine E-Mail.


Anspruch auf Stromzuleitung zum Stellplatz?

Es besteht kein Anspruch des Eigentümers eines (Tiefgaragen-)Stellplatzes auf Zustimmung zur Herstellung einer Stromzuleitung zum Zweck der Errichtung einer Ladestation für ein Elektroauto.

Das Problem

Teileigentümer T ist Eigentümer an einem Pkw-Stellplatz in der Tiefgarage. Er möchte ein Elektroauto erwerben. Für dieses möchte er an dem Stellplatz auf seine Kosten eine Steckdose mit einer eigenen neuen Zuleitung vom vorhandenen gemeinschaftlichen Verteilerkasten und einem eigenen Stromzähler installieren. Ein entsprechender Beschlussantrag findet keine Mehrheit. Gegen den Negativbeschluss erhebt T eine Anfechtungsklage. Außerdem erhebt er eine Leistungsklage (Verpflichtungsklage), dass die anderen Wohnungseigentümer dem Antrag zustimmen müssen.

Die Entscheidung

Die Klage hat in beiden Anträgen keinen Erfolg! T habe keinen Anspruch auf Zustimmung. Die Maßnahme sei eine bauliche Veränderung, die die anderen Eigentümer in einem über das in § 14 WEG geregelte zumutbare Maß hinaus beeinträchtige. Ordne man die Maßnahme als Modernisierung (§ 22 Abs. 2 WEG) ein, führte dies zwar dazu, dass eine qualifizierte Mehrheit zur Beschlussfassung ausgereicht hätte. § 22 Abs. 2 WEG begründe aber keinen Anspruch auf Zustimmung.

Ein Anspruch auf Zustimmung ergebe sich auch nicht aus § 21 Abs. 5 Nr. 6 WEG oder aus einer Abwägung zwischen der Beeinträchtigung der anderen Eigentümer und T's Interesse. Zwar liege ein erstmaliger Anschluss an das Energieversorgungsnetz vor. § 21 Abs. 5 Nr. 6 WEG solle jedoch nur einen gewissen "Mindeststandard" nach dem Stand der Technik ermöglichen. Lademöglichkeiten für Elektroautos seien derzeit nicht verbreitet und gehörten aber nicht zum Mindeststandard. Dass die Maßnahme "umweltschützend" sei, sei allein keine Grundlage für einen Zustimmungsanspruch. Es gebe zudem die Möglichkeit, gemeinsame Ladeplätze zu errichten.

Quelle: LG München I, Urteil v. 2.2.2016, 36 S 2041/15 WEG


 

Der Immobilien-Boom geht weiter - Profitieren auch Sie davon und kassieren Sie 10.000 Euro für einen erfolgreichen Grundstücks-Tipp!

UBG wird auch 2018 bei der Grundstücksakquisition weiter kräftig Gas geben, denn die anhaltend gute Stimmung am deutschen Immobilienmarkt, insbesondere auch im Segment der Einzelhandelsimmobilien, wird sich auch im Jahr 2018 fortsetzen.

Weisen Sie UBG auf ein geeignetes Grundstücke hin und sichern Sie sich eine Prämie von 10.000 Euro!

Und so einfach geht´s:

  • Sie kennen jemanden, der sein Grundstück verkaufen will, oder sind selbst Eigentümer eines Grundstückes?
  • Sie kennen ein Grundstück und können sich dort sehr gut eine Einzelhandelsansiedlung oder eine Tankstelle vorstellen?
  • Sie haben Informationen über die Ausweisung neuer Gewerbegebiete oder über den Bau neuer Umgehungsstraßen?

Dann setzen Sie sich gleich mit Herrn Rainer Gündert in Verbindung.

Sie verfügen weder über Planunterlagen noch über genaue Flurstücksbezeichnungen?

Kein Problem - Angaben über Ort und Straße, markierter Stadtplanausschnitt bzw. Ausdruck von Google (Earth oder Maps) oder Fotos genügen. UBG kümmert sich um den Rest.

Und für den Grundstücksverkäufer lohnt es sich gleich mehrfach, UBG als Partner zu haben, weil ...

  • UBG jahrzehntelange Erfahrung in der Entwicklung gewerblicher Immobilienprojekte hat,
  • UBG eine faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit gewährleistet,
  • UBG eine rasche Ankaufsentscheidung zusichert,
  • UBG alle Informationen stets vertraulich behandelt,
  • UBG einen Preis bietet, der sich an der zukünftigen Nutzung des Grundstücks orientiert und der Verkäufer somit bereits bei Verkauf von der Wertschöpfung profitiert, die UBG durch die erfolgreiche Projektentwicklung erst zu einem späteren Zeitpunkt generiert.

Erfahren Sie mehr über die konkreten Ankaufskriterien für Grundstücke der UBG und sichern Sie sich jetzt Ihre 10.000 Euro!

UBG - Wir schaffen Werte!


 

Vermieter bekommt Nutzungsentgelt trotz Räumungstitel

Einem Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung (§ 546a BGB) steht nicht entgegen, dass er sein Vermieterpfandrecht ausgeübt hat, wenn der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht an den Vermieter herausgegeben hat (Kammergericht Berlin (KG), Urteil vom 18. Juli 2016, Az. 8 U 234/14). 

Der Fall

Die klagende Vermieterin hatte gegen die Mieterin einen Räumungstitel vor Gericht erstritten. Weder erfolgte eine Räumung der Geschäftsräume durch die Mieterin, noch betrieb die Vermieterin die Zwangsvollstreckung aus ihrem Räumungstitel. Stattdessen nahm die Vermieterin die Mieterin nunmehr wegen Zahlung auf Nutzungsentschädigung in Anspruch. Die Mieterin wehrte sich unter anderem mit dem Argument, dass sie das Mietobjekt auch deswegen nicht vollständig zurückgeben konnte, weil die Klägerin ihr Vermieterpfandrecht ausgeübt habe und das Inventar zurückbehielt.

Die Folgen

Das KG stellt sich auf die Seite der Vermieterin. Für einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung muss zum einen der Mieter die Mietsache vorenthalten und zum anderen muss der Vermieter einen Rücknahmewillen haben. Die Tatsache, dass die Vermieterin hier nicht die Zwangsvollstreckung aus dem Räumungstitel betreibt, bedeutet nach Ansicht des KG nicht, dass ihr der Rücknahmewille fehlt. Ein Vorenthalten der Mietsache durch den Mieter liegt zudem nur dann nicht vor, so das KG, wenn der Vermieter dem Mieter diese dauerhaft entzieht - was aber nicht geschehen ist. Die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts lässt den Anspruch auf Nutzungsentschädigung ebenfalls nicht entfallen, da die Ausübung des Vermieterpfandrechts lediglich die vollständige Räumung verhindert, nicht aber die Pflicht des Mieters zur Besitzaufgabe entfallen lässt.

Was ist zu tun?

Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache zurückzugeben (§ 546 Abs. 1 BGB). Bei Mieträumen heißt das, der Mieter ist grundsätzlich zu zweierlei verpflichtet: Er hat die Mietsache zu räumen und herauszugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Vermieter einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete (§ 546a BGB). Dem steht nicht entgegen, dass der Vermieter noch nicht die Zwangsvollstreckung aus dem vorangegangenen Räumungstitel betrieben hat. Behält der Vermieter das Inventar oder Teile des Inventars zurück, macht er also sein Vermieterpfandrecht geltend, widerspricht auch dies nicht einem Anspruch auf Nutzungsentschädigung. An dieser Stelle wird die Differenzierung zwischen der Räumungspflicht und der Herausgabepflicht des Mieters deutlich: Die Ausübung des Vermieterpfandrechts lässt die Pflicht zur Räumung durch den Mieter entfallen, nicht aber die Pflicht zur Herausgabe. Der Mieter hat also darauf zu achten, dem Vermieter den vollständigen Besitz wiedereinzuräumen. Das heißt, er muss unter anderem sämtliche Schlüssel zur Mietsache herausgeben und darf keine Schlüssel zurückbehalten.

Quelle: Rechtsanwältin Verena Kilb von Hogan Lovells


4 Techniken, wie Sie stressfrei den Überblick behalten

1. Ameise: Akzeptieren Sie den Zufall
Ameisen kommunizieren über Duftstoffe und Tastsignale mit ihren Fühlern. Keine Ameise wäre imstande, Informationen all ihrer Millionen von Schwestern zu verarbeiten. Welche Nachrichten sie empfängt, unterliegt weitgehend dem Zufall. Der Ameisenstaat funktioniert trotzdem – obwohl keine Ameise alles weiß.

Machen Sie es wie die Ameise und sagen Sie: „Ja, ich werde niemals allem Aufmerksamkeit schenken können, was meine Aufmerksamkeit will.“ Bedenken Sie: Schon 3 Wochenendausgaben der „Süddeutschen Zeitung“ enthalten mehr Informationen als sämtliche schriftlichen Dokumente Europas des gesamten 15. Jahrhunderts! Geben Sie den Plan auf, Sie könnten jemals alle E-Mails und Briefe beantworten, alle Zeitschriften lesen und alle Informationen verarbeiten. Dieses Ideal stammt aus einer Zeit, in der seine Erfüllung vielleicht gerade noch möglich war. Das ist vorbei. Wenn Sie das mit sich selbst geklärt haben, können Sie sich (endlich!) entspannen.

2. Löwe: Kraft durch viel Ruhe
„Setzen Sie Prioritäten!“ – ein im Bereich der Selbstorganisation oft verwendeter Satz. Aber klappen tut es selten. Der häufigste Fehler: Menschen setzen Schwerpunkte, während die Anforderungen des Tages bereits auf sie einprasseln.

Machen Sie das Prioritätensetzen selbst zur obersten Priorität. Stellen Sie Ihre beste Zeit dafür bereit, wenn Ihr Geist am klarsten ist. Bei den meisten Menschen ist das der Morgen, andere tun es lieber in der Nacht, vorausschauend auf den nächsten Tag. Schalten Sie dabei alle Störungen aus, suchen Sie sich notfalls einen abgeschiedenen Ort (bei einem Spaziergang im Freien, eine Kapelle, ein leeres Zimmer). Machen Sie es wie der Löwe, der sich lange ausruht, bevor er zum entscheidenden Angriff ansetzt.

3. Adler: Der weite Blick
In vielen Kulturen ist der Adler das Symbol für Vision und Überblick. Bevor er sich auf seine Beute stürzt, schwebt er lange ruhig über den Dingen. Planen Sie während Ihrer täglichen Prioritätensetzung wie ein Adler, von ganz weit oben. So hoch, dass Sie nicht nur den Tag und die Woche, sondern Ihr gesamtes Leben im Überblick sehen. Fragen Sie sich: Welche Erfahrungen möchte ich während meiner Zeit auf Erden machen? Was soll sich an dieser Welt durch mein Leben ändern? Betrachten Sie jeden kleinen To-do-Punkt auf Ihrer Aufgabenliste im Licht dieser beiden Fragen.

Diese hohe Adlerperspektive bewahrt Sie davor, sich nur mit den Dingen zu befassen, die bequem nahe liegen oder am lautesten schreien – und durch deren Erledigung Sie Ihren Zielen nicht näher kommen. Wenn Sie in dieser Weise Prioritäten setzen, werden Sie zwangsläufig andere Menschen verletzen. Sie werden nicht nur „Nein“ sagen müssen, sondern sehr oft nicht einmal das. Sie werden Menschen und Aufgaben völlig ignorieren müssen, um auf Ihren eigenen Weg zu kommen.

4. Elefant: Arbeiten ohne Ablenkung
Elefanten haben (ähnlich wie der in der Zivilisation lebende Mensch) keine wirklichen Feinde. Sie können es sich erlauben, ungeteilt bei ihrer Aufgabe und auf ihrem Weg zu bleiben. Nutzen Sie diese Eigenschaft, die Ihnen von der Natur mitgegeben wurde. Wenn Sie aus der Adlersicht Ihre wichtigste Aufgabe des Tages erkannt haben, dann machen Sie sich mit Elefantenpower an die Ausführung. Ruhig, aber ohne zu zögern. Konzentriert, aber ohne zu verkrampfen.

Unsere Kultur ermutigt uns gern zum gleichzeitigen Tun: Lesen während des Essens, Musik hören während des Redens, Autofahren während des Telefonierens und vieles mehr. Diese vom PC bekannte Technik des Multitasking führt in der Praxis zu Multimittelmäßigkeit und Multischeitern. Keine der gleichzeitig ausgeführten Aufgaben wird wirklich gut erledigt.

Sofort-Tipp: Bauen Sie in Ihren Tagesablauf eine Elefantenstunde ein. Nehmen Sie sich jeden Tag eine Aufgabe vor, bei der Sie sich auf keinen Fall stören lassen wollen. Legen Sie dafür eine klare Zeit fest – am Anfang genügt 1/2 Stunde. Schalten Sie alle Störungen aus. Stellen Sie einen Wecker auf 1/2 Stunde, platzieren Sie ihn aber so, dass Sie nicht ständig darauf schauen (der Blick auf die Uhr ist ein typischer Aufmerksamkeitsunterbrecher), und widmen Sie sich dann mit totaler Hingabe Ihrem Arbeitsziel. Sie werden sofort einen Effizienzsprung erfahren.


"Erfolg ist wie ein Kaminfeuer, man muss ständig nachlegen."

Fred Ammon, Aphoristiker (*1930)




Kontakt:

UBG Unternehmensberatungsgesellschaft mbH

Böblinger Straße 29
71229 Leonberg

Tel. 07152 6094-10
Fax 07152 6094-94

E-Mail: info@ubg-leonberg.de
www.ubg-leonberg.de
Newsletter-Service:





Weitere Informationen:

» Datenschutz
» Impressum

© Copyright für alle Artikel: UBG Unternehmensberatungsgesellschaft mbH
UBG übernimmt trotz sorgfältiger Bereitstellung der Informationen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Für den Inhalt von Angeboten, zu denen eine Verbindung per Link möglich ist und die nicht von UBG stammen, wird keine Verantwortlichkeit und Haftung übernommen.