Bundestagsabgeordnete klagen gegen den Berliner Mietendeckel
Berlin deckelt die Mieten für Wohnungen - obwohl der rot-rot-grünen Berliner Koalition Eingriffe in den Wohnungsmarkt nicht zustehen, monieren Bundestagsabgeordnete.
Mehr als ein Viertel der Bundestagsabgeordneten unterstützt mit seiner Unterschrift eine Klage gegen den Berliner Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht. Damit ist das notwendige Quorum von 178 erreicht.
Der CDU-Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak, der die Initiative gegen den Mietendeckel koordiniert, hat nach Angaben seines Büros bereits mehr als 190 Unterschriften eingesammelt. "Den Antrag beim Bundesverfassungsgericht werden wir noch deutlich vor der Sommerpause stellen", kündigte Luczak an. "Wir wollen das von Rot-Rot-Grün in Berlin verursachte wohnungspolitische Chaos schnellstmöglich beseitigen und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen." Da auch die FDP im Bundestag sich an der Klage beteiligen wird und Unterschriften sammelt, gehen die Initiatoren von am Ende weit mehr als 250 Bundestagsabgeordneten aus, die die Klage unterstützen werden.
"Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers wird missachtet"
Das zentrale Argument der Unterstützer der Klage lautet: Der Mietendeckel ist verfassungswidrig, weil er die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers für das Mietrecht missachtet. Die mieterschützenden Regelungen des Bundesgesetzgebers wie die Mietpreisbremse oder die Kappung der Modernisierungskosten würden mit dem Deckel in Berlin außer Kraft gesetzt. Die rot-rot-grüne Koalition in Berlin "maßt sich also an, die vom Bundesgesetzgeber sorgfältig vorgenommene Abwägung zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern durch seine eigene zu ersetzen. Das ist nicht akzeptabel und wird vor Gericht keinen Bestand haben", glaubt Luczak.
Mit einer abstrakten Normenkontrolle kann die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm überprüft werden. Das Verfahren ist in Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 und 2a GG und §§ 76 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Der Antrag in einem solchen Verfahren kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestags gestellt werden. Der Bundestag hat 709 Abgeordnete, das Quorum liegt also bei 178 Stimmen.
Quelle: Immobilien Zeitung, Urheberin: Jutta Ochs