17.07.20 - 08:56 Uhr
Kein Mietenstopp in Bayern
Rückenwind für Normenkontrollklage gegen Berlin Mietendeckel
Das bayerische Verfassungsgericht hat das Volksbegehren "Mietenstopp" für Bayern für unzulässig erklärt. Der dem Volksbegehren zugrunde liegende Gesetzentwurf sei mit Bundesrecht offensichtlich unvereinbar, da dem Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz fehle.
Dies ist gleichzeitig ein starkes Signal für die derzeit beim Bundesverfassungsgericht laufende Normenkontrollklage der CDU / CSU und FDP-Fraktion gegen den Mietendeckel in Berlin.