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15.04.21 - 11:43 Uhr

Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel

Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt.

Dieser sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, teilte das Gericht heute in Karlsruhe mit.

Der Berliner Mietendeckel ist ab sofort nicht mehr gültig. Nach dieser Entscheidung war das Land nicht berechtigt, einen Sonderweg zu gehen. Da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm, heißt es in dem Beschluss.

Damit hatte die Klage von 284 Bundestagsabgeordneten der Union und der FDP in Karlsruhe Erfolg. Auch zwei Berliner Zivilgerichte hatten Karlsruhe um Klärung gebeten. Der Berliner Mietendeckel war bundesweit einmalig, das von der rot-rot-grünen Koalition verabschiedete Gesetz war zunächst bis 2025 befristet. Am 23. Februar 2020 wurden die bestehenden Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt eingefroren - und zwar auf dem Stand vom Juni 2019.


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