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Grundstücke zur Bebauung mit Seniorenimmobilien:

  • Städte mit mindestens 8 000 Einwohnern

  • Bebaubarkeit mit einer stationären Pflegeeinrichtung und evtl. ergänzend mit Betreutem Wohnen

  • Nicht direkt an Bahnlinien gelegen

  • Gute und zentrale Innenstadtlage bzw. Stadtteilzentrumslage (urbanes Umfeld)

  • Verkehrsorientierte und sichtwirksame Lage

  • Überbaubare Fläche mindestens 1 650 m²

  • Bebauungsmöglichkeit mit mindestens zwei Geschossen

  • Keine Standorte in Berlin, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern

  • Keine Kur- oder Ferienorte

  • Keine Industrie- und Gewerbegebietsstandorte

Haben Sie ein Grundstück...


... welches diesen Anforderungen entspricht? Dann nehmen Sie am besten gleich mit Herrn Rainer Gündert Kontakt auf.