Grundstücke zur Bebauung mit Seniorenimmobilien:
- Städte mit mindestens 8 000 Einwohnern
- Bebaubarkeit mit einer stationären Pflegeeinrichtung und evtl. ergänzend mit Betreutem Wohnen
- Nicht direkt an Bahnlinien gelegen
- Gute und zentrale Innenstadtlage bzw. Stadtteilzentrumslage (urbanes Umfeld)
- Verkehrsorientierte und sichtwirksame Lage
- Überbaubare Fläche mindestens 1 650 m²
- Bebauungsmöglichkeit mit mindestens zwei Geschossen
- Keine Standorte in Berlin, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern
- Keine Kur- oder Ferienorte
- Keine Industrie- und Gewerbegebietsstandorte
Haben Sie ein Grundstück...
... welches diesen Anforderungen entspricht? Dann nehmen Sie am besten gleich mit Herrn Rainer Gündert Kontakt auf.
