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Anlagestrategie
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Es gibt eine Vielzahl von Investitionskriterien, die auf Seite 9 des Prospektes ersichtlich sind.
Die Fonds KG beteiligt sich an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften (Projektgesellschaften) zur Mitfinanzierung (Mezzanine) deren Immobilien und/oder deren Projektentwicklungen mit Standort in Deutschland und u. a. folgenden Immobilienprojekttypen:
► Ankauf von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurecht) zur Errichtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, deren Entwicklung und deren anschließende Verwertung insgesamt oder als Teileigentum.
► Ankauf von bestehenden Wohn- und Gewerbeimmobilien, auch mit Revitalisierungsbedarf, deren Entwicklung und deren anschließende Verwertung insgesamt oder als Teileigentum.
Anforderungen an das Projekt:
Die Elemente einer erfolgreichen Projektentwicklung bzw. Wertsteigerung bei Bestandsobjekten sind auf den Seiten 28 ff. des Prospektes unter »Wertschöpfung durch Projektentwicklung« bzw. »Wertschöpfung bei Bestandsobjekten« beschrieben.
Hinzu kommt die Realisierbarkeit sowohl in finanzieller wie auch in rechtlicher Hinsicht sowie die Relation zwischen Kosten und Ertrag. Die Gewinnerwartung muss mindestens das Dreifache des für die Fonds KG voraussichtlich anfallenden Vorabgewinns betragen, um über einen Risikopuffer zu verfügen und die Projektgesellschaft in die Lage zu versetzen, ihren vertraglichen Pflichten gegenüber der Fonds KG und der UBG nachzukommen. Darüber hinaus sind sowohl der Makrostandort als auch die jeweilige Mikrolage bezüglich der Verwertbarkeit wichtige Einflussgrößen.
Anforderungen an den Projektentwickler:
Der Projektentwickler stellt die zentrale Figur in der Konstellation aller Beteiligten dar. Er ist der ausschlaggebende Part, der das Projekt akquiriert, die ersten Machbarkeitsstudien erstellt und als Erster mit dem Projekt nach außen in Erscheinung tritt. Ausschlaggebend für eine Kooperation ist, dass ein »stimmiges« Bild des Projektentwicklers gegeben ist, welches sich an den folgenden Indizien zeigt:
► Erfolgreiche Erfahrungsgeschichte
► Kapitalausstattung
► Professionalität
► Bereitschaft zur Transparenz
Über die Beteiligung stehen der Fonds KG Mittel zur Verfügung, die für typisch stille Beteiligungen an Projektgesellschaften zur Mitfinanzierung deren Projektentwicklungen und Immobilien verwendet werden. Die Immobilien und Projekte, in die investiert wird, sind alle in Deutschland.
Ja, zum Ende des Jahres 2010 wurden drei Beteiligungen gebunden, die das ausgefeilte Diversifikationskonzept des Fonds dokumentieren:
1. Büroimmobilie Bestand (Sanierung und Revitalisierung)
2. Handelsimmobilie Neubau
3. Bestandimmobilie Wohnungen (Aufteilung)
Diese sind hier ersichtlich.
Weitere drei höchst attraktive „Beteiligungen auf Zeit“ hat sich die Fonds KG gesichert, die detaillierte Beschreibung finden Sie hier
1. Projekt Arco mit 46 Wohnungen und REWE-Supermarkt in Stuttgart
2. Pflegekompetenzzentrum in Böblingen-Sindelfingen
3. Einkaufszentrum im Herzen der Stadt Lohne.
Hiervon wurde bisher das Projekt Arco verwirklicht; die weiteren Projekte sind noch in der Planungsphase.
Die typisch stille Beteiligung ist der elementare Aspekt der Konzeption. Nur dadurch wird erreicht, dass keine Mitunternehmerschaft (Gewerblichkeit) begründet wird. Und nur so entsteht die äußerst vorteilhafte 25%-ige Pauschalbesteuerung in Form der Abgeltungsteuer.
UBG mit ihrer mehr als 35-jährigen Erfahrung unterstützt die Projektgesellschaften im Rahmen eines Betreuungs- und Controllingvertrages während der Beteiligung der Fonds KG an der Projektgesellschaft und kann damit die aktuelle Entwicklung jederzeit verfolgen.
Um die Vorteile der Abgeltungsteuer zu erlangen, ist es notwendig, dass sich die Fonds KG still an den Projektgesellschaften beteiligt; die Konsequenz daraus ist, dass keine Mitsprache- und nur wenige Kontrollrechte bestehen. Damit die Fonds KG dennoch sicher sein kann, dass alles ordnungsgemäß läuft, berät und betreut die UBG die Projektgesellschaften, insbesondere wird ein externes Projektcontrolling durchgeführt. UBG wird von diesen Projektgesellschaften entlohnt; der Fonds KG entstehen keine weiteren Kosten.
Ein wichtiger Aspekt des Konzeptes der Fonds KG ist die pauschalsteuerliche Behandlung der Erträge im Rahmen der Abgeltungsteuer von 25 %. Dies ist nur dann möglich, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden. Juristische Personen würden neben der Gewerbesteuer zusätzlich noch der Körperschaftsteuer (Kapitalgesellschaften) bzw. dem persönlichen Einkommensteuersatz (Personengesellschaften) unterliegen. Einkünfte aus Kapitalvermögen würden hier nicht anfallen und gleichzeitig würde auch die Pauschalversteuerung (Abgeltungsteuer) nicht angewendet.
Wenn der Komplementär wie beim UBG Mezzanine-Fonds eine GmbH ist, dann entstehen normalerweise Einkünfte aus Gewerbebetrieb, mit der Folge, dass nicht nur Gewerbesteuer anfällt, sondern Erträge dem persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers unterliegen. Durch den Entzug dieser Rechte und Übertragung auf einen geschäftsführenden Kommanditisten werden gemäß Konzeption Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sodass die Abgeltungsteuer zur Anwendung kommt.
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