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Ausschüttungsübernahme
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Die Ausschüttungsübernahme durch UBG sichert, dass ab dem 2. Quartal nach Einzahlung durchgehend konstante Ausschüttungen von 9,25 % p.a. ausbezahlt werden (im 1. Quartal nach Einzahlung sind es 2 % p.a.).
Die Ausschüttungsübernahme sichert in erster Linie Phasen der Nichtinvestition von Mitteln der Fonds KG, wenn Beteiligungen an Projektgesellschaften später ausbezahlt werden, weil z. B. die Baugenehmigung verspätet erteilt wird, oder wenn die Mittel der Fonds KG nicht nahtlos wieder als stille Beteiligungen investiert werden können.
UBG stellt gemäß Auschüttungsübernahmevertrag 500.000,00 Euro zur Verfügung.
Bis 31. Dezember 2015.
Bei Inanspruchnahme der Ausschüttungsübernahme sind in dem vierteljährlichen Vorabgewinn auch Anteile aus der Ausschüttungsübernahme enthalten. Diese müssen Zeichner/Anleger später im Rahmen der Einkommensteuererklärung der Abgeltungsteuer unterwerfen. In der Abrechnung, die Zeichner/Anleger vom Steuerberater der Fonds KG erhalten, werden diese Beträge gesondert ausgewiesen.
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