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Ausschüttungsübernahme

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Was bedeutet Ausschüttungsübernahmevertrag?

Die Ausschüttungsübernahme durch UBG sichert, dass ab dem 2. Quartal nach Einzahlung durchgehend konstante Aus­schüttungen von 9,25 % p.a. ausbezahlt werden (im 1. Quartal nach Einzahlung sind es 2 % p.a.).

Die Ausschüttungsübernahme sichert in erster Linie Phasen der Nichtinvestition von Mitteln der Fonds KG, wenn Beteiligungen an Projekt­gesellschaften später ausbezahlt werden, weil z. B. die Bauge­nehmigung verspätet erteilt wird, oder wenn die Mittel der Fonds KG nicht nahtlos wieder als stille Beteiligungen investiert werden können.

Sind für die Ausschüttungsübernahme Mittel bereit gestellt?

UBG stellt gemäß Auschüttungsübernahmevertrag 500.000,00 Euro zur Verfügung.

Wie lange läuft die Garantie?

Bis 31. Dezember 2015.

Wie wirkt sich der Ausschüttungsübernahmevertrag steuerlich aus?

Bei Inanspruchnahme der Ausschüttungsübernahme sind in dem vierteljährlichen Vorabgewinn auch Anteile aus der Ausschüttungsübernahme enthalten. Diese müssen Zeichner/Anleger später im Rahmen der Einkommensteuererklärung der Abgeltungsteuer unter­werfen. In der Abrechnung, die Zeichner/Anleger vom Steuerberater der Fonds KG erhalten, werden diese Beträge ge­sondert ausgewiesen.

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