Sie fragen - UBG antwortet
Laufzeit/Ausschüttung/Gewinnbeteiligung
... um die entsprechende Antwort einzublenden.
Anleger erhalten eine geplante Vorabgewinnbeteiligung von 9,25 % p. a. bezogen auf die Beteiligung (ohne Agio) für das der Einzahlung der Einlage folgende zweite Quartal. Für das der Einzahlung der Einlage folgende erste Quartal sind es 2 % p. a. Zusätzlich besteht noch eine Gewinnbeteiligungschance von bis zu 10 % der Vorabgewinnausschüttungen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass die Anlegergelder des UBG Mezzanine-Fonds nicht sofort investiert werden können. Es wird unterstellt, dass zwischen Einzahlung und Investition ca. 3 Monate vergehen. In der Zeit werden sozusagen die Festgeldzinsen weitergeleitet.
Quartalsweise im Nachhinein bis zum 30. des Folgemonats auf das in der Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) angegebene Konto.
Dies verändert sich je nach Beitritts- und Zahlungszeitpunkt.
Beispielsweise wäre dies bei prognosegemäßem Verlauf, Beitritt und Zahlung des Beteiligungsbetrags inkl. Agio im 4. Quartal 2011 und somit Laufzeit bis 31. Dezember 2017 ein kumulierter Kapitalrückfluss 147,107 % der Beteiligung (ohne Agio) vor Steuern; dies entspricht einer linearen Rendite vor Steuern von 7,85 % p.a. bezogen auf die Beteiligung (ohne Agio).
Bei späterem Beitritt und späterer Zahlung gibt Ihnen gerne die Abteilung Kundenservice Auskunft über die dann gültigen Werte.
Ja. Rein rechnerisch kommt man zwar auf einen anderen Betrag. Hier ist aber außer dem Agio auch die fehlende steuermindernde Wirkung des Agios abgezogen. Die Rendite nach Steuern beträgt also unter den angegebenen Voraussetzungen tatsächlich 5,78 %.
Bei prognosegemäßem Verlauf, Einzahlung der Einlage bis 30. September 2010 und Ende der Laufzeit am 31. Dezember 2015 betragen die Vorabgewinnbeteiligungen + eine mögliche maximale Gewinnbeteiligung zusammen 48.832,00 Euro.
Hiervon gehen ab an Steuern 8.423,00 Euro – dies entspricht einer Steuerlast von nur 17,25 %.
Wenn Zeichner im 4. Quartal 2011 beigetreten sind und die Einzahlung geleistet haben, somit die Laufzeit erst nach 6 Jahren am 31. Dezember 2017 endet, betragen die Vorabgewinnbeteiligungen und eine mögliche Gewinnbeteiligung bei prognosegemäßem Verlauf 59.007,00 Euro.
Hiervon gehen ab an Steuern 11.106,00 Euro – dies entspricht einer Steuerlast von 18,82 %.
Bei späterem Beitritt und späterer Zahlung gibt Ihnen gerne die Abteilung Kundenservice Auskunft über die dann gültigen Werte.
Ein thesaurierter Gewinn ist ein einbehaltener Gewinn.
Bei Beendigung der typisch stillen Beteiligung auf Projektebene ist die Fonds KG am Gewinn der Projektgesellschaft mit 10 %, maximal 10 % der Vorabvergütung, beteiligt. Dieser Gewinn wird zunächst thesauriert. Die Fonds KG hat die Möglichkeit, solche einbehaltenen Gewinne für die Vorabgewinnausschüttungen zu verwenden, sofern diese nicht vollständig durch Erträge gedeckt wären, bevor der Ausschüttungsübernehmer in Anspruch genommen wird.
Ja. Der UBG Mezzanine-Fonds erhält von den Projektgesellschaften eine Gewinnbeteiligung von bis zu 10 % der Summe der Vorabgewinne. Diese Gewinnbeteiligung wird am vorgesehenen Laufzeitende 31. Dezember 2015 bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts für die Zeichner bis 3. Quartal 2011 und 31. Dezember 2017 für die Zeichner ab 4. Quartal 2011 an die Anleger ausgeschüttet.
Der Anleger bekommt außer der Vorabgewinnausschüttung am Ende der Laufzeit 88,1 % sowie die Gewinnbeteiligung. Dies entspricht bei vollen 5 Jahren Laufzeit und prognosegemäßem Verlauf einem kumulierten Kapitalrückfluss von insgesamt 136,9 % der Beteiligung (ohne Agio) vor Steuern.
Bei Anlegern mit Beitritt im 4. Quartal 2011 und somit volle 6 Jahre Laufzeit beträgt der kumulierte Kapitalrückfluss insgesamt 147,107 % der Beteiligung (ohne Agio) vor Steuern.
Bei späterem Beitritt und späterer Zahlung gibt Ihnen gerne die Abteilung Kundenservice Auskunft über die dann gültigen Werte.
Bis 31. Dezember 2017. Anleger, die bis zum 3. Quartal 2011 beigetreten sind, haben ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Dezember 2015.
Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.
Ja, wobei der geschäftsführende Kommanditist die Laufzeit der Fonds KG um 2 Jahre bis zum 31. Dezember 2017 verlängert hat; weitere Verlängerungen sind nicht möglich. Bis zum 3. Quartal 2011 beigetretene Anleger haben ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Dezember 2015.
Grundlage des Investments ist, dass Beteiligungen nur dann eingegangen werden können, wenn sie vertragsgemäß zum Ende der Laufzeit der Fonds KG beendet sind. Im Ausnahmefall kann es vorkommen, dass sich ein Projekt verzögert. Allerdings würde sich eine Verzögerung wohl lediglich auf einen überschaubaren Zeitraum erstrecken und selbst dann wäre in der Gesamtbetrachtung nur ein Teil des Kapitals betroffen.
zurück ...
07152 6094-44
» mehr
täglich
9:00 - 20:00 Uhr
oder
Online-Formular
Lesen Sie hier die komplette Analyse.G.U.B. Hamburg ratet
UBG Mezzanine-Fonds
mit gut (++)
Lesen Sie hier die komplette Analyse.Invest-Report ratet
UBG Mezzanine-Fonds
mit A- (sehr gut)
So werden Sie Gesellschafter des UBG Mezzanine-Fonds.
» mehr
Abhängig von Ihrer Internet-Verbindung kann der Download/das Öffnen der Dateien etwas dauern. Angebot im Überblick
Daten und Fakten
Verkaufsprospekt
Verkaufsprospekt 1. Nachtrag
Verkaufsprospekt 2. Nachtrag
Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) inkl. Empfangsbestätigung 1./2. Nachtrag
» mehr
Zurück zur Startseite UBG Mezzanine-Fonds