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Mittelverwender

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Wer hat Kontrolle über mein Geld?

Hier gilt das 4-Augen-Prinzip, d. h. ein unabhängiger Mittelver­wender muss mit unterschreiben. Mittelverwender ist die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München. Diese hat mit der Fonds KG einen Mittelverwendungsvertrag abgeschlossen bzw. ist in den Vertrag eingetreten.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Mittelverwender die auf dem Treuhandanderkonto befindlichen Investitionsmittel freigibt?

Der Mittelverwender gibt die auf dem Treuhandanderkonto befindlichen Investitionsmittel auf Anforderung des geschäfts­führenden Kommanditisten frei, wenn die Projektgesellschaft die nachstehenden Bedingungen erfüllt und dies durch Vorlage von Urkunden, Verträgen etc. dokumentiert:

1. Nachweis des Eigentums oder des Anwartschaftsrechts auf Übertragung des Eigentums (Auflassungsvormerkung) an dem/den Grundstück/en oder grundstücksgleichen Rechten der Projektgesellschaft betreffend das Immobilienobjekt.

2. Gesicherte Eintragung einer Grundschuld am Grundstück der Projektgesellschaft zu Gunsten der Fonds KG in Höhe der Beteiligung zuzüglich Zinsen und Nebenleistungen im Rang nach der/den Grundschuld/en für den/die Fremdkapitalgeber.

3. Bei Neubauprojekten: Finanzierungszusage eines Fremdka­pitalgebers in der Höhe, die zusammen mit dem Mezzanine-Kapital der Fonds KG 100 % der kalkulierten Gesamtkosten abdeckt, wobei der Finanzierungsanteil der Fremdkapitalgeber mindestens 50 % der Kosten betragen muss.

Die Fonds KG zahlt Vergütungen von insgesamt 11,76 % zzgl. Agio. Ist das marktüblich?

Ja, dies ist sogar deutlich weniger als an Vergütungen bei den meisten anderen Fonds bezahlt wird. Denn beim UBG Mezzanine-Fonds entstehen diese Kosten einmalig am Anfang, d. h. in den weiteren Jahren werden keine Vergütungen bezahlt, so wie dies bei praktisch allen anderen Fonds üblich ist.

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