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Einerseits sind Hunderttausende von Kapitalanlegern auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten, da Tagesgeld bei der Bank Magerzinsen von weniger als 2 % p. a. Zinsen bringt, die von Steuern und Inflation noch dezimiert werden.
Andererseits suchen mittelständische deutsche Unternehmen händeringend nach Kapital. Immobilienentwickler sind von der Kreditklemme besonders betroffen, weil die Banken heute doppelt bis dreifach soviel Eigenkapital fordern, als noch vor wenigen Jahren.
UBG hat in der Vergangenheit immer wieder Projektentwicklungen mit eigenkapitalersetzenden Darlehen langjähriger Geschäftspartner realisiert. Der UBG Mezzanine-Fonds realisiert die Idee, einer größeren Anlegerschicht Zugang zu dem bei UBG seit Jahren erfolgreich praktizierten Konzept zu ermöglichen.
Der UBG Mezzanine-Fonds verknüpft in idealer Weise die Interessen von Kapitalanlegern an einer angemessenen Verzinsung des Kapitals mit denen von Projektentwicklern, die Eigenkapitalquote zu verbessern, wodurch in vielen Fällen überhaupt erst eine Gesamtfinanzierung von Immobilienprojekten möglich wird.
1. Kurze Laufzeit, nur bis 31. Dezember 2017.
2. Mehrfache Sicherheit:
► Forderungen aus stillen Beteiligungen der Fonds KG werden dinglich über Grundschulden an den Grundstücken der Projektgesellschaften abgesichert
► UBG engagiert sich selbst mit 750.000,00 Euro
► Doppelte Projektprüfung durch die Fonds KG und Fremdkapitalgeber (4-Augen-Prinzip)
► Externer Mittelverwender
► Investitionen in Neubau- und Bestandsimmobilien
► Erfahrene Projektentwickler
► Unterschiedliche Immobilienarten
► Verschiedene Standorte
3. Hohe Rendite:
► Geplante Vorabgewinnbeteiligung von 2 % p. a. bezogen auf die Beteiligung (ohne Agio) für das der Einzahlung der Einlage nachfolgende Quartal.
► Danach geplante Vorabgewinnbeteiligung von 9,25 % p. a. je Quartal bezogen auf die Beteiligung (ohne Agio).
► Auszahlung quartalsweise im Nachhinein bis zum 30. des Folgemonats.
► Gewinnbeteiligungschance bis zu 10 % der Summe der Vorabgewinnbeteiligungen.
4. Abgeltungsteuer:
Anleger erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungsteuer von derzeit nur 25% unterliegen. Somit ergibt sich eine endgültige Steuerersparnis, wenn der persönliche Steuersatz höher ist. Ist er niedriger, wird die Differenz auf Antrag vom Finanzamt erstattet.
Im Gegensatz zu anderen Fonds, die entweder am Jahresende oder gar erst am Ende der Laufzeit ausschütten, erhalten Anleger vierteljährliche Vorabgewinnbeteiligungen (siehe auch unter „Laufzeit/Ausschüttung/Gewinnbeteiligung“). Darüber hinaus wird das Kapital diversifiziert angelegt, d. h. in mehrere unabhängige Projektgesellschaften verschiedener Projektentwickler, in verschiedene Nutzungsarten an verschiedenen Standorten, in Neubau- und Bestandsobjekte. Genau so wie Aktienanleger nicht nur Aktien einer bestimmten Sorte kaufen, sondern breit streuen. Außerdem gibt es einen externen Mittelverwender.
Für Alle, die einen Teil ihres Kapitals kurz- bis mittelfristig anlegen und die ihr Portfolio um ein besonders chancenreiches Investment in Immobilien ergänzen möchten.
Denn das Gesamtkapital des UBG Mezzanine-Fonds ist im Ergebnis stark diversifiziert investiert, weshalb auch größere Beteiligungssummen interessant sind, da die Beteiligung nicht als ein Immobilieninvestment anzusehen ist, sondern als eine Investition in eine Vielzahl von Immobilienprojekten.
Anleger haben volles Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung und werden im Innenverhältnis wie ein unmittelbar beteiligter Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten behandelt. Gemäß Gesellschaftsvertrag haben Anleger bzw. Treugeberkommanditisten die gesetzlichen Informations-, Kontroll-, Widerspruchs- und Auskunftsrechte.
Der UBG Mezzanine-Fonds ist so konzipiert, dass das Kapital unabhängig von der Gesamtplatzierungssumme erfolgreich investiert werden kann. Selbst wenn keine Vollplatzierung erfolgen sollte, kann das geringere platzierte Kommanditkapital investiert werden. Dies liegt daran, dass es zur Anlage in Projektgesellschaften keiner Mindestsumme bedarf.
Nein. Die Rückabwicklung ist ausgeschlossen.
Oberstes Prinzip des UBG Mezzanine-Fonds ist die Verteilung des Kapitals auf mehrere Projekte unterschiedlicher Projektpartner. Zusätzlich wird in verschiedene Projektgesellschaften, Nutzungsarten und Standorte sowie in Neubau- und Bestandsobjekte investiert.
An alle Projekte werden hohe Anforderungen gestellt, die im Rahmen einer technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Due Diligence überprüft werden.
Ein Totalverlust wäre nur möglich, wenn alle Projekte aller Projektpartner scheitern.
Dieses Risiko ist beim UBG Mezzanine-Fonds vollständig ausgeschlossen, da kein negatives Eigenkapital entstehen kann.
Bekanntlich kann normalerweise auch nach vollständiger Erbringung der Einlage in Höhe der Haftsumme die Haftung in dem Fall wieder aufleben, dass dem Anleger Teilbeträge seiner Einlage, etwa durch Ausschüttungen, zurückgezahlt werden, ohne dass diesen Zahlungen im Zeitpunkt der Ausschüttung entsprechende Gewinne gegenübergestanden hätten und die Einlage dadurch unter die im Handelsregister eingetragene Haftsumme sinkt. Diese Haftung entsteht unabhängig davon, ob der Anleger unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Daraus resultiert das Risiko, dass der Anleger bei eventuellen Problemen seine Einlage zumindest bis zur Höhe der Haftsumme nochmals leisten muss. Dieses negative Kapitalkonto entsteht zwangsläufig dann, wenn auf den Besitz der Fondsgesellschaft Abschreibungen möglich sind. Denn diese Abschreibungen mindern den Gewinn, reduzieren aber in der Regel die Ausschüttung nicht.
Dieses Risiko ist beim UBG Mezzanine-Fonds vollständig ausgeschlossen, da kein negatives Eigenkapital entstehen kann. Die Gesellschaft besitzt keine abschreibungsfähigen Wirtschaftsgüter, sondern stille Beteiligungen, so dass keine Abschreibungen möglich sind, mit der Auswirkung, dass grundsätzlich nur der Gewinn der Gesellschaft ausgeschüttet werden kann.
UBG ist von diesem Fonds so überzeugt, dass sie sich selbst mit 750.000,00 Euro engagiert:
► mit einer Eigenbeteiligung von 250.000,00 Euro
► mit einer Ausschüttungsübernahmeverpflichtung von 500.000,00 Euro
Die Grundschuld sichert die Forderung der Fonds KG aus der typisch stillen Beteiligung an der jeweiligen Projektgesellschaft, sie stellt damit indirekt eine Sicherheit auch für die Beteiligungsbeträge der Anleger dar.
Die Fonds KG investiert das Kapital in eine Vielzahl von Immobilienprojekten.
► Jede Projektgesellschaft, in der ein Immobilienprojekt realisiert wird, ist rechtlich eigenständig.
► Durch diese Trennung entsteht eine echte Diversifizierung.
► Die Forderungen aus stillen Beteiligungen der Fonds KG werden dinglich über Grundschulden an den Grundstücken der Projektgesellschaften abgesichert.
► Wenn ein Projekt verkauft wird, wird zuerst die Fremdfinanzierung des Fremdkapitalgebers und dann die Beteiligung der Fonds KG bedient. Erst dann erhält der Projektentwicklungspartner das eingesetzte Eigenkapital und dann seinen Projektgewinn.
Oberstes Prinzip ist die Verteilung des Kapitals auf eine Vielzahl von Projekten, nach der alten Börsenweisheit, „nicht alle Eier in einen Korb zu legen“.
Eine ausführliche Markteinschätzung ist auf den Seiten 30 und 31 des Verkaufsprospektes ersichtlich.
10.000,00 Euro. Höhere Beträge müssen durch 5 000 teilbar sein. Zu dem Beteiligungsbetrag kommt ein Agio von 5 % bezogen auf den Beteiligungsbetrag.
Das Fondskapital beträgt 10.002.000,00 Euro mit der Möglichkeit, auf bis zu 50.002.000,00 Euro zu erhöhen.
Der BaFin-gestattete Verkaufsprospekt sowie der 1. Nachtrag zum Verkaufsprospekt und der 2. Nachtrag zum Verkaufsprospekt enthalten die vollständigen Informationen.
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