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06.09.13 - 10:46 Uhr

UBG siegt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf

Grünes Licht für Fachmarktzentrum in Kevelaer.

Fachleute sind der Auffassung, dass mehr als 70 % der Bebauungspläne in Deutschland nichtig sind. Dies gilt im Besonderen für solche Bebauungspläne, die eigentlich Einzelhandel ausschließen sollen, weil die Verwaltungsgerichte extrem hohe Anforderungen an die Abwägung der wechselseitigen Interessen stellen. "Wollen wir da nicht" genügt eben nicht.

Und betroffen sind da nicht nur die kleinen Städte, "erwischt" hat es kürzlich auch die Stadt Bochum, die sich erdreistete, das Baurecht für ein großes Gebiet, in welchem ein von UBG gemanagtes Objekt liegt, ändern zu wollen. "So nicht", urteilte das Oberverwaltungsgericht in letzter Instanz und hob den Bebauungsplan wegen schwerer Rechtsmängel auf.

Deshalb gehört es zu den Elementaraufgaben der UBG, bei jedem Standort der interessant aber baurechtlich nicht realisierbar erscheint, die Rechtswirksamkeit des zugrunde liegenden Baurechts zu überprüfen.

So auch in Kevelaer. Dort hat UBG ein Grundstück in exponierter Lage zur Bebauung mit einem Fachmarktzentrum erworben, obwohl der Bebauungsplan - den UBG für ungültig hielt - diese Bebauung nicht ermöglicht hätte.

Wie erwartet hat die Stadt Kevelaer die von UBG eingereichte Bauvoranfrage, mit Hinweis auf diesen Bebauungsplan, negativ beschieden. Der Hinweis von UBG, mit ausführlicher Begründung weshalb dieser Bebauungsplan nichtig sei, wurde von der Stadt Kevelaer gekontert mit dem lapidaren Hinweis darauf, dass dann der vorherige Bebauungsplan gelten würde, nach dem diese Nutzung ebenfalls nicht zulässig sei. Der weitere Hinweis von UBG, dass auch dieser Bebauungsplan nichtig sei, wurde von der Stadt Kevelaer nicht mehr kommentiert.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf teilte vollumfänglich den Rechtsstandpunkt von UBG, dass beide Bebauungspläne nichtig sind und fällte - höchst selten - ein sogenanntes "Stuhlurteil". Dabei verkündet der Richter unmittelbar am Ende der Verhandlung das Urteil, was nur bei einer völlig eindeutigen Rechtslage der Fall ist. Die Stadt Kevelaer wurde verurteilt, UBG einen positiven Bauvorbescheid zu erteilen, was dann auch im August 2013 geschah.

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