

29.07.19 - 17:29 Uhr
Bauvorbescheid für Drogeriemarkt in 55435 Gau-Algesheim erteilt!
Kreisverwaltung Mainz-Bingen bestätigt planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens
Nach 5 Monate andauerndem Ringen hat sich die die Baugenehmigungsbehörde nun doch der Rechtsmeinung der UBG angeschlossen, dass der geplante dm-Drogeriemarkt in Gau-Algesheim nach § 34 BauGB planungsrechtlich zulässig ist.
Damit sind die Weichen für ein erfolgreiches Baugenehmigungsverfahren gestellt.
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